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Ab 2012 wieder Förderung von DPF-Russpartikelfiltern

Ab 2012 wieder Förderung von DPF-Russpartikelfiltern

BMU-Pressedienst Nr. 139/11

Berlin, 11.11.2011

Nachrüstung mit Partikelfiltern wird im Jahr 2012 wieder
gefördert

Haushaltsausschuss macht Weg frei

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Bereinigungssitzung zum
Haushalt 2012 grünes Licht für die Förderung der Nachrüstung mit Partikelfiltern im Jahr 2012
gegeben. Bundesumweltmiriister Dr. Norbert Röttgen: "Damit ist es uns gelungen, die
Neuauflage des in den Jahren 2009 und 2010 erfolgreich durchgeführten Förderprogramms zur
Nachrüstung mit Partikelfiltern zu sichern. Im Haushaltsjahr 2012 stehen für das Programm 30
Millionen Euro zur Verfügung. Damit können rund 90.000 Nachrüstungen gefördert werden."

Der Bundesumweltminister betonte: "Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass
der gesundheitsschädliche Partikel ausstoß sinkt und die Luftqualität insbesondere in den
Innenstädten verbessert wird. So können die von der EU zum Schutz von Umwelt und
Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser eingehalten werden."
Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette
und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in Umweltzonen einfahren.

Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel­
Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge).
Halter dieser Fahrzeuge können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Partikelfilter 330
Euro Barzuschuss vom Staat erhalten.

Das Förderprogramm soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2012 am 1.
Januar 2012 wirksam werden. Die Förderrichtlinie wird sich eng an die Förderrichtlinie des
Förderprogramms 2010 anlehnen und spätestens Anfang des Jahres 2012 im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Eine rückwirkende Förderung für Nachrüstungen, die im Jahr 2011 vorgenommen
wurden, ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Die verwaltungsmäßige Abwicklung
des Förderprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

© Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

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